Rechtsprechung
   LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,99029
LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14 B (https://dejure.org/2016,99029)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14 B (https://dejure.org/2016,99029)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. April 2016 - L 12 SF 4320/14 B (https://dejure.org/2016,99029)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,99029) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Dabei ist in der Praxis grundsätzlich von der Mittelgebühr auszugehen (siehe dazu ausführlich BSG, Urteil vom 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R -, BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2).
  • LSG Hessen, 28.04.2014 - L 2 AS 708/13

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Höhe der

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
  • LSG Hessen, 03.02.2015 - L 2 AS 605/14

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr für die Tätigkeit im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Allerdings ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2015 - L 15 SF 133/15 - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris).
  • LSG Bayern, 02.12.2015 - L 15 SF 133/15

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Allerdings ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2015 - L 15 SF 133/15 - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris).
  • OLG Celle, 07.11.2013 - 2 W 235/13

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Allerdings ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2015 - L 15 SF 133/15 - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15

    Beschwerde des beigeordneten Prozessbevollmächtigten gegen die Festsetzung seiner

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2015 - L 15 SF 273/14

    Erinnerungen nach § 55 RVG

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Auffassung des Senats die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - L 20 SO 466/14

    Festsetzung der Vergütung nach dem RVG für das Tätigwerden in zwei parallel

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Dabei ist nach Auffassung des Senats in der Regel - jedenfalls wenn wie hier bei der Bearbeitung mehrerer aufeinander folgender Verfahren gleicher Beteiligter mit (teilweise) gleichem Gegenstand ganz oder teilweise auf die Vorarbeiten aus dem vorangegangenen Verfahren zurückgegriffen werden kann - so vorzugehen, dass die Gebühr für eines der Verfahren wie bei einem Einzelverfahren festzusetzen ist und anschließend bei der Festsetzung für das weitere oder die weiteren Verfahren neben den sonstigen Bemessungskriterien insbesondere auch zu berücksichtigen ist, ob und ggf. in welchem Umfang sich nun im konkreten Einzelfall Synergieeffekte auf Grund mehr oder weniger großer inhaltlicher Parallelen eingestellt haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2015 - L 20 SO 466/14 B -, juris).
  • LSG Thüringen, 23.12.2015 - L 6 SF 1226/15

    Festsetzung der dem beigeordneten Rechtsanwalt in einem Verfahren über Leistungen

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Das ist soweit ersichtlich in der Rechtsprechung anerkannt (z.B.Thüringer LSG, Beschluss vom 23.12.2015 - L 6 SF 1226/15 B -, juris; vgl. allgemein zur Berücksichtigung von Synergieeffekten Straßfeld, SGb 2008, 705, 708).
  • OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Allerdings ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2015 - L 15 SF 133/15 - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B
  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2020 - L 10 SF 4170/18 E-B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erhöhungsgebühr -

    Davon ging bereits der vormals für das Kostenrecht zuständige 12. Senat des LSG Baden-Württemberg (z.B. Beschluss vom 04.04.2016, L 12 SF 4320/14 B) aus und folgte damit auch der entsprechenden Rechtsprechung anderer Landessozialgerichte (s. etwa LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06.10.2016, L 19 AS 646/16 B, in juris, Rdnr. 75; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014, L 2 AS 708/13 B, in juris, Rdnr. 44; Sächsisches LSG, Beschluss vom 19.06.2013, L 8 AS 45/12 B KO, in juris, Rdnr. 20; Thüringer LSG, Beschluss vom 05.07.2011, L 6 SF 252/11 B, in juris, Rdnr. 21; Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.02.2011, L 15 SF 22/09 B, in juris, Rdnr. 21; aus der Lit. z.B. Pankatz in: Riedel/Sußbauer, a.a.O., § 3 Rdnr. 26a; Müller-Rabe in: Gerold/Schmidt, a.a.O., RVG VV 3104 Rdnrn. 97, 115, 121 m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist grundsätzlich die Gesamtdauer des Termins durch die Anzahl der verhandelten Streitsachen zu teilen und der errechnete Zeitaufwand an einer durchschnittlichen Terminsdauer vor den Sozialgerichten zu messen, die mit etwa 30 bis 50 Minuten anzunehmen ist (Senatsbeschluss vom 19.08.2019, L 10 SF 833/19 E-B unter Hinweis auf den 12. Senat des LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2016, L 12 SF 4320/14 B m.w.N.).

    Insoweit erachtet der Senat bei einer knapp 26-minütigen Terminsdauer eine Gebühr i.H.v. drei Viertel der Mittelgebühr, also i.H.v. 210, 00 EUR, für angemessen (so auch LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2016, L 12 SF 4320/14 B, bei einer 25-minütigen Terminsdauer), zumal auch nicht ersichtlich ist, dass ein anderes Kriterium des § 14 Abs. 1 RVG (s. dazu bereits oben) im Termin gerade im Zusammenhang mit dem Verfahren S 15 AS 3601/16 derart ausgeprägt war, dass zu Gunsten des Erinnerungsführers eine andere Bewertung gerechtfertigt wäre.

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - L 12 SF 2258/15 E-B
    Nach Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschluss vom 24.03.2016 - L 12 SF 4320/14 B -, nicht veröffentlicht) sind namentlich bei der Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit allerdings Synergieeffekte auf Grund inhaltlicher Parallelen mehrerer vom Rechtsanwalt betriebener Verfahren (desselben Auftragsgebers) zu berücksichtigen.

    Diese Vorgehensweise ist aus Sicht des Senats angemessen und deshalb nicht zu beanstanden; sie entspricht im Ergebnis den im Senatsbeschluss vom 24.03.2016 (L 12 SF 4320/14 B) aufgestellten Grundsätzen.

    Bei der Bewertung der Terminsgebühr ist nach Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 24.03.2016 - L 12 SF 4320/14 B -, nicht veröffentlicht) die Dauer des Termins das wesentliche Kriterium, denn damit wird der Aufwand des Rechtsanwalts in zeitlicher Hinsicht unmittelbar erfasst, den er für seine Anwesenheit bei dem Termin hat (so auch Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.09.2015 - L 15 SF 273/14 E -, juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 28.04.2014 - L 2 AS 708/13 B -, juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2015 - L 19 AS 1475/15 B -, juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.08.2019 - L 10 SF 833/19 E-B
    Zur konkreten Gebührenbemessung innerhalb dieses Rahmens hat der vormals für Kostensachen zuständig gewesene 12. Senat des LSG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 04.04.2016 (L 12 SF 4320/14 B) Folgendes ausgeführt:.

    Ob bei einem Termin von 22 Minuten Dauer nur die Hälfte der Mittelgebühr, also 140, 00 EUR, angemessen bzw. billig ist (so LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.04.2017, L 12 SF 2258/15 E-B bei einer Dauer von knapp 22 Minuten; s. auch Beschluss vom 04.04.2016, L 12 SF 4320/14 B: drei Viertel der Mittelgebühr bei 25 Minuten Terminsdauer), muss der Senat nicht entscheiden, weil die vorliegend festgesetzten 240, 00 EUR jedenfalls nicht zu Lasten des Erinnerungsführers unangemessen sind.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2018 - L 12 AS 2820/17
    Außerdem ist in der kostenrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Beurteilung des Umfangs der anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Kostenfestsetzung Synergieeffekte auf Grund inhaltlicher Parallelen mehrerer vom Rechtsanwalt betriebener Verfahren desselben Auftragsgebers zu berücksichtigen sind (Beschluss des erkennenden Senats vom 24.03.2016 - L 12 SF 4320/14 B - Thüringer LSG, Beschluss vom 23.12.2015 - L 6 SF 1226/15 B -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht